Pressemitteilung BluesBaltica/Bluesfest Eutin, 09.- 12. Sept. 2021

Mit größtem Bedauern muss die o.a. Veranstaltung für dieses Jahr abgesagt werden. Der Baltic Blues e.V. weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die Absage NICHT auf Grund der aktuellen Pandemie/Corona-Regelungen erfolgt!

Vielmehr hat sich die Verwaltung über Monate und letztlich der Bürgermeister persönlich geweigert, dem Verein eine rechtlich verbindliche Genehmigung über die Nutzung der Flächen zu erteilen.

Achtung: Eine Genehmigung zur Nutzung von Flächen hat inhaltlich nichts mit den Auflagen bezüglich der Pandemie-Situation zu tun!

Für einen Verein ist es jedoch rechtlich zwingend geboten Verträge und weitere kostenintensive Vereinbarungen/Buchungen erst dann zu treffen, wenn eine grundsätzliche Rechtssicherheit durch eine Genehmigung gegeben ist.

Daher konnte der Verein nur mündliche Vereinbarungen mit den Künstlern treffen und u.a. keine Flugbuchungen vornehmen. Erst ein anwaltliches Schreiben von Seiten des Vereins mit der Androhung einer Untätigkeitsklage nach § 75 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) erbrachte die erforderlichen Genehmigungen. Ein zeitlicher Ablauf der Antragstellungen/Schreiben ist angefügt.

Leider sind in der Zwischenzeit (vor allem Management-gebundene) Musiker andere Verpflichtungen eingegangen, da sie vom Bluesfest Eutin keine rechtlich verbindlichen Zusagen erhalten konnten. Diese Ausfälle sind in der Kürze der Zeit nicht qualitativ hochwertig und schon gar nicht international hochwertig ersetzbar. Gleichzeitig haben sich Flug- und andere Nebenkosten in den letzten Monate erheblich verteuert- Beträge die der Verein kurzfristig nicht kompensieren kann. In der Konsequenz muss nun die Veranstaltung abgesagt werden!

Der Baltic Blues e.V. legt ausdrücklich Wert auf folgende Feststellungen:

  1. Die Absage erfolgt NICHT auf Grund der aktuellen Pandemie/Corona-Regelungen!
  1. Die Veranstaltung wäre nach den aktuellen „Pandemie-Auflagen“ mit durchaus akzeptablen Beschränkungen (z.B. Absperrung mit 3-G-Regelung) möglich gewesen. Bis zu einem gewissen Rahmen wären auch finanzielle Einbußen (Besucherzahl/Spenden) kompensierbar gewesen.
  1. Dem Bürgermeister und der Verwaltung wurden mündlich (Stadtvertreterversammlung) und schriftlich die Konse-quenzen einer fehlenden Genehmigung mitgeteilt. Trotzdem wurde keine Genehmigung erteilt.
  1. Die Verweigerung zur Bescheidung eines Antrages, zu der die Verwaltung binnen 3 Monaten gem. VwGO verpflichtet ist, erfolgte durch den Bürgermeister nach Auffassung des Baltic Blues e.V. somit vorsätzlich.
  1. Dieser Vorsatz wird nach Auffassung des Vereins vor allem dem durch die Tatsache belegt, dass die Genehmigungen, die fast ein Jahr nach Antragstellung und mehrmaliger Aufforderungen nicht erfolgten, nach Androhung rechtlicher Konsequenten binnen nur 5 Tagen vorlagen.
  1. Schon mehrfach musste der Baltic Blues e.V. in den vergangenen Jahren die Erstellung von Bescheiden und Genehmigungen anmahnen- jeweils unter Beschreibung der möglichen Konsequenzen.
  1. Nicht nur, dass der Bürgermeister mit seinem Verhalten die ehrenamtliche Tätigkeit eines Vereins mit Füßen tritt- „ganz nebenbei“ verursacht er einen in der Summe wohl nicht unerheblichen wirtschaftlichen Schaden für Hotels und Pensionen, sowie für Gastronomie und Einzelhandel in Eutin. In Pandemie-Zeiten, in denen jedes Geschäft und jede Kommune jeden Euro benötigt ist das ein ungeheuerlicher Vorgang.

 

In vielen anderen Kommunen werden zur Zeit wieder (mittlere und größere) Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Behörden geplant und durchgeführt- nur nicht in Eutin.