Presseerklärung
zur German Blues Challenge, 08.- 10. Sept. 2023, Eutin, Marktplatz

Wie der Baltic Blues e.V. am Samstag, dem 29.07.2023, durch einen Artikel im Ostholsteiner Anzeiger erfahren hat, steht dem Verein der Marktplatz für die Durchführung der o.a. Veranstaltung nicht zur Verfügung. Daher ist der Baltic Blues e.V. gezwungen die Veranstaltung abzusagen.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Ausführungen.


 

Wochenmarkt und Bürgermeister killen die Blues Challenge

Hintergrund:
Auf Grund einer Vereinbarung zwischen Marktbeschickern und der Stadt Eutin aus den 1990er Jahren, war geregelt, dass der Wochenmarkt zur Durchführung der Blues Challenge (und 3 weiterer Veranstaltungen im Jahr) auf den BerlinerPlatz verlegt wird.
Auf Vorschlag des Baltic Blues e.V. werden seit einigen Jahren die Blues Challenge und der Wochenmarkt gemeinsam (Hälfte/ Hälfte) auf dem Marktplatz durchgeführt. Seit 2020 gibt es darüber eine rechtsverbindliche schriftliche Vereinbarung.
Wegen der Baumaßnahmen auf dem Marktplatz wurde die Blues Challenge, ebenso wie das Bluesfest, einmalig auf dem Parkplatz Segenhörn durchgeführt. Der Wochenmarkt wurde über ca. 1 Jahr auf dem Parkplatz Berliner Platz durchgeführt.

Zeitlicher Ablauf

Sept. 2022
Antragstellung des Baltic Blues e.V. über Flächen und Bezuschussung, beide mit Inhalt Marktplatz

Nov. 2022
Ausschüsse bewilligen die Förderung in voller Höhe

April 2023 Der Baltic Blues e.V. erhält der Förderbescheid

22.Juni 2023 Frau Bloch (Vors. Baltic Blues e.V.) hat einen Termin bei Bürgermeister Radestock (Bgm.) Anlass ist ein Thema zum im Mai durchgeführten Bluesfest 2023
Zum Ende des Gespräches erwähnt der Bürgermeister, dass es Probleme mit der Überlassung des Marktplatzes zur Blues Challenge gibt und schlägt vor auf den Segenhörn auszuweichen. Frau Bloch erklärt, dass, wenn es überhaupt möglich ist, damit erhebliche Kosten verbunden sind.

23. Juni 2023 Mail von der Stadt Eutin (Frau Hilpert) mit der Bitte, einen Lageplan des Marktplatzes mit den benötigten (Stand-) Flächen zur Durchführung der Challenge zu übermitteln. Frist 5. Juli. Der Plan wird bereits am 25. Juni übermittelt.

04. Juli 2023 Der Bgm teilt mit, dass die Stadt Eutin keine Handhabe hat, dem Verein den halben Marktplatz zur Verfügung zu stellen, wenn sich die Marktbeschicker weigern. Er verweist auf §69 GewO. Er fragt nach den Voraussetzungen unter denen der Verein auf den Segenhörn umziehen würde. Er habe aber die Marktbeschicker noch einmal, mit der Bitte auszuweichen, angeschrieben

10. Juli 2023 Mail vom Bgm. Er teilt mit, dass die Beschicker des Wochenmarktes den Marktplatz für sich allein beanspruchen. Der Bgm.verweist auf ein entspr. Schreiben der Marktbeschicker hin und schlägt den Parkplatz Segenhörn als DAUERHAFTE Ausweichfläche für die Challenge vor und bittet um eine
Aufstellung der mit einem Umzug verbundenen Kosten, den er der Politik vorlegen wolle.

12. Juli 2023 Mail von Frau Bloch an den Bürgermeister indem sie u.a. anführt, dass es eine Vereinbarung gibt, die einzuhalten ist. Sowie, dass der Segenhörn nicht nur wegen der Kosten nicht machbar ist, sondern auch da für diese Fläche alle unsere Standbetreiber absagen. Zudem wird darum gebeten, an Gesprächen mit
der Politik beteiligt zu werden.

17. Juli 2023 Mail vom Bgm.: „Ich werde heute Abend hoffentlich klären können, ob und wie wir Ihnen kurzfristig einen Zuschuss für den Veranstaltungsort Segenhörn zur Verfügung stellen können. Sollte es dafür keine Lösung geben, werde ich Sie und Herrn Lüth gern kurzfristig für Mittwoch zu einem gemeinsamen Gespräch einladen. Es ist mir zugetragen worden, dass auch die WVE mit den Marktbeschickern
Gespräche führen wollen.

19. Juli 2023 Der Bgm. hat telefonisch zu diesem Gespräch gebeten. Wir (Frau Bloch/ Herr Nickel) bringen Herrn Winkler als Vertreter des Fördervereins mit. Außerdem anwesend Herr Kasch (Stadt Eutin). Der BGm. teilt mit, dass die Beschicker auf dem gesamten Marktplatz bestehen. Der Bgm. erklärt in diesem Zusammenhang, dass die Vereinbarung nach Auffassung der Marktbeschicker und der der Stadt Eutin nicht mehr rechtsgültig sei. Herr Nickel widerspricht und fordert den Bgm. zweimal
auf, einen Anwalt mit der Prüfung zu beauftragen. Der Bgm. lehnt zweimal ab.
Herr Winkler bietet an, als Vertreter des Fördervereins noch einmal mit den Marktbeschickern zu sprechen. Der Bgm. und der Verein begrüßen das.
Abschließend fragt Herr Nickel, ob der Zuschuss auch im Falle einer Absage zur Deckung der entstandenen Kosten des Vereins genutzt werden kann. Herr Kasch bejaht mit Hinweis auf die Nebenkosten. Frau Bloch fragt nach, ob dies auch für die Mieten gelte. Herr Kasch bejaht erneut.

22. Juli 2023ff Der Förderverein spricht mit den Beschickern.

29. Juli 2023 Der Baltic Blues e.V. erfährt aus einem Artikel im Ostholsteiner Anzeiger, dass die Stadt Eutin dem Baltic Blues e.V. den halben Marktplatz nicht zur Verfügung stellt. Dies führt zwangsläufig zur Absage der Veranstaltung, da der Verein weder die finanziellen Mittel hat, dass durch einen Umzug auf den Segenhörn entstehende Minus zu tragen, sowie der Tatsache, dass ein Musikfestival ohne gastronomische Begleitung sinnlos ist. Der zwischenzeitlich vom Bgm. angeregte Umzug zur alten (Wind-) Mühle ist so grotesk (halber Marktplatz vor/in die Mühle?), dass darauf nicht näher eingegangen wird.


Bewertung:

  1. Der Bgm. sowie die Marktbeschicker haben eine rechtskräftig geschlossene Vereinbarung gebrochen. Eine entspr. anwaltliche Prüfung wurde vom Bgm. verweigert. Eine anwaltliche Prüfung durch den Förderverein (auf dessen Kosten) hat mittlerweile unmissverständlich ergeben, dass der Vertrag Bestand hat. Es handelt sich hierbei also eindeutig um einen Rechtsbruch von den Beschickern  SOWIE dem Bürgermeister, da BEIDE Parteien die Vereinbarung unterzeichnet haben.
  2. Der Baltic Blues e.V. verfügt seit dem 20.04. über eine rechtlich bindende Förderzusage der Stadt Eutin. Die gleiche Stadt verweigert aber die Nutzung der zur Durchführung benötigte Fläche?!
  3. Der Baltic Blues e.V. erfährt bei einem Gespräch beim Bürgermeister mit ganz anderem Thema, so „ganz nebenbei“ dass es Probleme mit der Fläche gibt.
  4. Der Baltic Blues e.V. erfährt aus der Zeitung(!), OHA vom 29.07., dass der Markplatz von der Stadt für die Challenge endgültig nicht zur Verfügung gestellt wird. Es ist hierbei anzuführen, dass es bis zu diesem Zeitpunkt KEIN EINZIGES Gespräch mit den Marktbeschickern gegeben hat, bei dem Vertreter des Vereins anwesend gewesen sind. Für einen gütlichen Lösungsansatz wäre dies nach Auffassung des Baltic Blues e.V. jedoch zwingend erforderlich gewesen. Denn nur der Baltic Blues e.V. kann VOR ORT entscheiden, ob man „ein paar Meter „rücken und/oder austauschen kann oder nicht.
  5. Aus dem vorgenannten Artikel geht zudem hervor, dass der Baltic Blues e.V. einen zusätzlichen Antrag auf Bezuschussung gestellt habe. Dies ist NICHT richtig. Wir haben zu keiner Zeit diesen Antrag gestellt und hatten dies auch zu keinem Zeitpunkt geplant. Wir wurden aufgefordert EVENTUELLE Kosten zu benennen. Das haben wir getan, mehr nicht.
    In Konsequenz dieser Falschmeldung kann man aus dem Artikel ersehen, dass der Baltic Blues e.V. nun von der Politik im falschen Licht eines „Dauer- Nachantragstellers“ gesehen wird. Da es sich um eine Falschmeldung handelt, ist diese durch die Presse unbedingt richtig zu stellen!
  6. Ebenfalls zu diesem Artikel: der Baltic Blues e.V. verbittet sich sämtliche Vergleiche über die Wertigkeit von Wochenmarkt zu Challenge. Insbesondere wenn hierbei offensichtlich und vorsätzlich falsch mit Zahlen gearbeitet wird: So mögen dort gern 5800 Menschen gegangen sein- aber Menschen gehen beim Einkauf meist in eine Richtung (z.B. vom Auto zu einem Ziel) und dann auch wieder zurück, werden also zweimal gezählt. Zudem wird hier der Eindruck erweckt, dass die Menschen nicht auch den Wochenmarkt auf anderer Fläche besuchen würden. Dies ist nachweislich falsch. Vor allem- woher hat der Wochenmarkt diese (eigentlich eher nicht öffentlichen) Zahlen?! Wer von der Stadt hat da souffliert?
  7. Sowohl Frau Bloch und Herr Nickel haben bei ihren grundsätzlich positiven Aussagen über den Segenhörn als Veranstaltungsfläche AUSDRÜCKLICH darauf hingewiesen, dass der Segenhörn NUR für kleine Veranstaltungen geeignet ist und NICHT für eine der beiden Bluesveranstaltungen. Dies erklärt sich auch schon allein aus der Tatsache, dass sonst JEDES Jahr über 4000.–€ an Mehrkosten benötigt werden, die Stadt wohl kaum hat.
  8. Es mag legitim sein, dass die Marktbeschicker versuchen ihren Vorteil zu nutzen, indem sie die Schwäche des Bgm. und seiner Verwaltung ausnutzen, aber dies beinhaltet nicht einen offensichtlichen Vertragsbruch.
  9. Völlig unverständlich ist das Verhalten des Bgm. Er hätte als „Eigentümer“ der Fläche und Mitunterzeichner der Vereinbarung auf der Einhaltung der Vereinbarung bestehen müssen! Stattdessen bricht er nicht nur das Recht, sondern macht sich auch zum Anwalt rechtbrechender Marktbeschicker.
  10. „Ganz nebenbei“ bedeutet das Handeln des Bgm., dass die Stadt Eutin die Verfügungsgewalt über ihr Eigentum abgeben/ verloren hat! Dieser Umstand ist umso verwerflicher, da diese Problematik schon seit Jahren immer wieder behandelt werden muss und sich die Verwaltung, nebst ihrer Bürgermeister, als völlig unfähig erweist, dieses Problem anzugehen und final zu lösen.